Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nachfolgend AGB genannt.
Mit Kauf/Bestellung/Auftragserteilung bei print-house® switzerland KG. akzeptiert der Kunde die aktuell geltenden AGB.
Diese Publikation der AGB der print-house® switzerland KG. ersetzt alle vorherigen Publikationen. (Stand 20. November 2023)

1. Kaufvertrag/Bestellung/Auftragserteilung

Als Bestellung gilt jede schriftliche oder mündliche Bestellung.
Druckaufträge müssen für die Druckfreigabe schriftlich (per Mail, per SMS, per WhatsApp oder mit der Unterschrift bestätigt werden, unabhängig davon, ob ein Gut zum Druck gewünscht wird.
Bei bestimmten Aufträgen ist eine Unterschrift vom Kunden notwendig.
Das Gut zum Druck ist nicht farbverbindlich, da je nach Produktion die Farbkonstellation unterschiedlich generiert wird.

2. Zahlung

2.1 Vorkasse

Gewerbliche Neukunden und Privatkunden werden ausschliesslich per Vorkasse beliefert.

2.2 Barzahlung bei Abholung

Privatkunden können nach erstmaliger Vorauszahlung die Produkte bei Abholung bar bezahlen oder eine Sofortüberweisung per Twint tätigen.

2.3 Rechnung

Gewerblichen Stammkunden wird eine Zahlungsfrist von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum gewährt.
Die Erst-Rechnungsstellung sowie die Zahlungserinnerung erfolgen über print-house switzerland KG. Mahnungen und die dadurch anfallenden Kosten werden von einer Privatfirma übernommen und dem Kunden in Rechnung gestellt. print-house switzerland KG. hat nach der Zustellung der Zahlungserinnerung keinen Einfluss über den zu zahlenden Betrag und deren Zahlungsfrist. Sämtliche Zahlungsbedingungen und Zahlungsvereinbarungen verlaufen über ein von print-house switzerland KG. ausgewähltes und unabhängiges Finanzbüro.

2.3.1 Zahlungserinnerung

Nach Verstreichen der Zahlungsfrist der Rechnung erfolgt eine kostenfreie Zahlungserinnerung mit einer erneuten Zahlungsfrist von 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum.

2.3.2 1. Mahnung

Nach Verstreichung der Zahlungsfrist der Zahlungerinnerung erfolgt eine kostenpflichtige erste Mahnung (CHF 20.00) mit erneuter Zahlungsfrist von 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum.

2.3.4 2. Mahnung

Nach Verstreichung der Zahlungsfrist der 1. Mahnung erfolgt eine kostenpflichtige zweite kostenpflichtige Mahnung (CHF 30.00), welche dem Schuldner per Einschreiben mit erneuter Zahlungsfrist von 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum zugestellt wird. Zudem wird der Kunde für künftige Zahlungen auf Rechnung gesperrt.

2.3.5 Letzte Mahnung

Nach Verstreichung der Zahlungsfrist der zweiten Mahnung erfolgt eine kostenpflichtige letzte Mahnung (CHF 60.00) mit erneuter Zahlungsfrist von 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum.

2.3.6 Betreibung

Nach Verstreichung der Zahlungsfrist der Mahnung erfolgt die Einleitung der Betreibung durch das zuständige Betreibungsamt. Sämtliche Kosten der Zahlungserinnerung, der Zahlungsaufforderung und der Mahnung (insgesamt CHF 105.00) fallen zusätzlich zu Lasten des Schuldners und werden durch das dafür zuständige Betreibungsamt erhoben.

2.3.7 Rechnung/Quittung beanstanden

Beanstandungen von Rechnung oder Quittung sind spätestens innert 72 Stunden (drei Tagen) nach Erhalt bei print-house® switzerland KG. schriftlich (Mail, WhatsApp, SMS) anzugeben, ansonsten gilt die Rechnungsstellung als akzeptiert.

3. Garantie

3.1 Geltender Anspruch

print-house® switzerland KG. garantiert für eine sorgfältige Ausführung der Aufträge und stützt sich auf die Garantiegewährleistungen der Hersteller für die verwendeten Materialien.
Abnutzungserscheinungen, Gebrauchsspuren, mechanische sowie witterungs- und alterungsbedingte Einflüsse fallen nicht unter Garantieleistung.
Fehler in der Produktion und/oder am verwendeten Material werden nach einer kurzen Prüfung seitens print-house® switzerland KG. grundsätzlich 1:1 erneut hergestellt. Fehlerhafte Produktionen müssen für eine Ersatzleistung komplett an print-house® switzerland KG. retourniert werden.

3.2 Rücknahme

Originalverpackte, unverwendete Produkte werden nach einer Prüfung seitens print-house® switzerland KG. grundsätzlich innert 72 Stunden ab Abhol- oder Zustelldatum zum Neuwert -15% (minus fünfzehn Prozent) zurückgenommen.

3.3 Erstattung

Drucksachen werden für den Kunden individuell hergestellt, daher sind sie von einer Rückerstattung ausgeschlossen. Fehlerhafte Produkte werden unter der Garantiebestimmung (sihe Punkt 3.1) umgetauscht bzw. ersetzt.
Textilprodukte sind nach dem Tragen aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen. Fehler im Textiltransfer werden gegen Retournieren der fehlerhaften Produkte vollumfänglich und ohne weitere Kosten für den Auftraggeber ersetzt. Fehler in der Textilverarbeitung werden gemäss Garantiereglement des Herstellers abgewickelt und entzieht sich der Erstattungsgarantie von print-house® switzerland KG.

4. Produktion

Die Produktion der eigens hergestellten Endprodukte erfolgt in Trun GR.
  • Rohmaterialien wie Textil- und Klebefolien werden in Frankreich hergestellt
  • Textilien werden in Europa, in Indien und in Asien hergestellt
  • Hardware wird in den USA, in Deutschland und in der Schweiz hergestellt
  • Kartonagen und Papier werden in der Schweiz, in Deutschland, in Österreich und in Italien hergestellt
  • Verpackungen werden in der Schweiz, in Liechtenstein und in Österreich hergestellt

5. Grundtaxen

Je nach Herstellungsverfahren wird eine Grundtaxe erhoben. Diese beinhaltet die Installation und Kalibrierung der benötigten Medien (Folien/Papiere) und der Maschinen. Die Grundtaxe fällt pro Medientyp (Folientyp/Papiersorte) und Auftrag an, unabhängig vom Ausmass des Auftrages (z. Bsp. Auflage, Grösse usw.).
Digitaldruck EcoSolvent laminiert: CHF 72.00
Digitaldruck EcoSolvent lasiert/versiegelt: CHF 42.00
Digitaldruck EcoSolvent: CHF 34.00
Digitaldruck Textilfolie: CHF 24.00
Digitaldruck Laser: CHF 22.00
Zuschnitt Beschriftungen: CHF 14.00
Gut zum Druck per Mail oder Papier: CHF 20.00
Gut zum Druck (Foto) per WhatsApp: CHF 8.00

6. Mindestbestellmenge, Mindestbestellwert

Eine Mindestbestellmenge besteht aus ökologischen Gründen bei einigen Produkten.
Ein Mindestbestellwert besteht aus wirtschaftlichen Gründen bei einigen Produkten.

7. Kleinmengenzuschlag

Bei einem Warenwert von unter CHF 100.00 wird im Digitaldruckverfahren von Klebefolien, Printflex-Folien, Digitaldruck-Papieren ausser Produkt-Festpreisen ein Kleinmengenzuschlag von CHF 15.00 erhoben. Der Kunde wird diesbezüglich bei der Bestellung/Auftragserteilung darauf aufmerksam gemacht.